Allgemeine Geschäftsbedingungen
PrimeData IT – Stand: 06/2026
Präambel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PrimeData IT gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungen, die PrimeData IT gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
PrimeData IT schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. Die Verpflichtungen von PrimeData IT richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von PrimeData IT angenommenen Auftrages oder einer von PrimeData IT ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen PrimeData IT, Inhaber Oliver Schöller, Hippelstraße 32, 81827 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder eine andere Regelung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
Gegenstand der Leistungen von PrimeData IT ist hauptsächlich die EDV-fachspezifische Beratung im Bereich Telekommunikation, Wartung, Server, E-Mail, Konflikt- und Problemlösung sowie -Vorbeugung durch die Anwendung von Hard- und Software.
PrimeData IT versteht sich hauptsächlich als Vor-Ort-Dienstleister für Betriebs- und Netzwerksysteme auf der Basis von Linux, MS Windows Server und Desktop Betriebssystemen (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corporation), Apple OS (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Firma Apple) und darauf lauffähigen Applikationen.
Darüber hinaus und immer nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt PrimeData IT auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard- und Software, Anwenderschulungen, Reparatur und Umrüstung von Hardware, Systempflege, Datensicherung, Erstellung und Pflege von Webauftritten. PrimeData IT behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
§ 3 Angebot – Auftragsbestätigung
3.1 Die Angebote von PrimeData IT sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von PrimeData IT oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
3.2 Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich.
3.3 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. PrimeData IT ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
3.4 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird PrimeData IT den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar und kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern die Nichtlieferung nicht von PrimeData IT zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3.6 Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich PrimeData IT ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 4 Preis- und Zahlungsbedingungen
4.1 Mit der Annahme eines Angebots, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Auftraggeber die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an.
4.2 Alle Rechnungen sind, außer schriftlich anders vereinbart, innerhalb von vierzehn Tagen und ohne jeden Abzug zahlbar.
4.3 Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackungs- und Versandkosten ab unserem Standort. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reise- und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von PrimeData IT, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.4 Bei Versandgeschäften verstehen sich die Preise ebenfalls ab München, jedoch zuzüglich der Verpackungs- und Porto- oder Lieferkosten.
4.5 Vereinbarte Preise beruhen auf den branchenüblichen Kostenfaktoren. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung die Kostenfaktoren ändern, ist PrimeData IT zur Preisanpassung berechtigt, wenn seit Auftragserteilung mindestens vier Monate vergangen sind.
4.6 Der Auftraggeber ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder von PrimeData IT anerkannt worden sind.
4.7 Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet.
4.8 Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, ist PrimeData IT zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von PrimeData IT gegenüber dem Auftraggeber unabhängig von der Fälligkeit sofort fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachhaltig in Frage stellen.
4.9 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, erhebt PrimeData IT Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten.
4.10 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PrimeData IT anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten für eine vollständige Datensicherung zu sorgen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende oder fehlerhafte Datensicherungen zurückzuführen sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Gegen Ansprüche von PrimeData IT kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 7 Gewährleistung / Haftung
7.1 Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im Voraus abgegeben werden. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von PrimeData IT entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
7.2 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen nicht von PrimeData IT, sondern vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden, Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von PrimeData IT vorgenommen wurden.
7.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber PrimeData IT ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.4 PrimeData IT haftet nicht für Dritte. Dies gilt besonders für eingesetzte oder verkaufte Hard- oder Software. Hier gelten die entsprechenden Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller.
7.5 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist einvernehmlich ausgeschlossen.
7.6 Bei Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software wird keine Gewähr übernommen. Die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. PrimeData IT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass diese ununterbrochen und fehlerfrei läuft.
§ 8 Umtausch / Rücknahme
Bei der Fertigung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV-Hardware im erweiterten Sinne) sind Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von PrimeData IT in München. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand München.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.